Bekanntmachung der Pauschalen 2026 und 2027
Pflegeschulen
| 2026 | 9.622,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
| 2027 | 9.980,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Vereinbarung nach § 30 Absatz 1 Satz 2 PflBG über die Pauschalbudgets für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen in den Jahren 2026 und 2027 im Freistaat Thüringen
Träger der praktischen Ausbildung
| 2026 | 9.875,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
| 2027 | 10.207,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Vereinbarung über das Pauschalbudget der praktischen Ausbildung nach § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG und des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung nach § 39a Abs. 3 PflBG in den Jahren 2026 und 2027 im Freistaat Thüringen für 2026 / 2027
Bekanntmachung der Pauschalen 2024 und 2025
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.06.2023 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.
Pflegeschulen
| 2024 | 8.810 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
| 2025 | 9.220 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V gemäß § 14 PflBG:
Dieses Pauschalbudget für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen beträgt übergangsweise für die Kalenderjahre
- 2023 2.787 € je Auszubildenden (Vollzeit)
- 2024 2.937 € je Auszubildenden (Vollzeit) und
- 2025 3.073 € je Auszubildenden (Vollzeit)
Träger der praktischen Ausbildung
| 2024 | 9.070 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
| 2025 | 9.485 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
*Mit Vereinbarung der Pauschalbudgets 2024 / 2025 sind alle Verhandlungstatbestände für die Jahre 2024 und 2025 abgegolten.
- Dem Pauschalbudget für die praktische Ausbildung liegt bei der Praxisanleitung der Mindestanspruch der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit des Auszubildenden gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 PflAPrV in der geltenden Fassung zugrunde.
- Sofern tarifrechtliche Änderungen im TVöD zur Vergütung der Praxisanleiter vereinbart werden, finden diese in den Vergütungspauschalen 2026 / 2027 Berücksichtigung. Bei der Bemessung der Vergütungspauschalen wurde für die Praxisanleiter die Entgelttabelle TVöD-P Entgeltgruppe 8 Stufe 4 zu Grunde gelegt.
Die formale Veröffentlichung erfolgt durch die zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).
Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist erfolgt.
Übersicht Pauschalen
Weiterführende Dokumente
- Ergänzende Vereinbarung über Verfahrensregelungen bei der Finanzierung der Ausbildung nach dem PflBG in Thüringen
- Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG
- Eckpunkte FAQ zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen 11/2020
- Feststellung der geeigneten Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG
- Erlass zu den Mindestanforderungen an Einrichtungen zur praktischen Ausbildung