

- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Finanzierungsbedarfs für die berufliche Ausbildung in der Pflege für das Ausbildungsjahr 2021 gemäß §§ 26 Abs. 3, 32 Abs. 1 u. 2 und § 33 Abs. 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) i. V. m. § 9 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
- Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für das Finanzierungsjahr 2021 zum 18.09.2020 – .PDF, 456,938 KB
- Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG
- Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG vom 08. Januar 2020 zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz – .PDF, 51,202 KB
- Erläuterung der zuständigen Stelle und des Referats 24 Pflegepolitik im TMASGFF über das Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG vom 08. Januar 2020 - Stand 30.01.2020 – .PDF, 153,197 KB
- Update der zuständigen Stelle zum Stand des Verfahrens zum 20.11.2019
- Update der zuständigen Stelle zum Stand des Verfahrens – .PDF, 96,944 KB
Bekanntmachung der Pauschalen 2020 und 2021 gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
Am 01.09.2020 startet in Thüringen die neue generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Neu ist, dass die Kosten für die Ausbildung durch einen Fonds auf Landesebene für die Träger der praktischen Ausbildung und für die Pflegeschulen refinanziert wird. Deshalb zahlen alle Leistungserbringer, Kostenträger und auch der Freistaat Thüringen in den Fonds ein.
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich auf entsprechende Pauschalen zur Finanzierung verständigt. Die Ausbildung ist somit in Thüringen finanziell gesichert.
Folgende Pauschalen wurden vereinbart und hier am 12.09.2019 veröffentlicht:
Pflegeschulen | |
2020 | 7.900 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
2021 | 8.000 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Träger der praktischen Ausbildung | |
2020 | 7.950 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
2021 | 8.050 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) mindestens 50.000,00 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen | |
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT) | |
2020 | 7.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
2021 | 7.500 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) 50.000,00 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“ |
Weitere Veröffentlichungen
- Eckpunkte FAQ zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen 11/2020
- Eckpunkte FAQ 11/2020 - Informationen für die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung (Stand 16.11.2020) – .PDF, 1,901 MB
- Feststellung der geeigneten Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG
- Geeignete Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG – .PDF, 181,39 KB
- Eckpunktepapier zu umsetzungsrelevanten allgemeinen Themengebiete zum Pflegeberufegesetz
- Eckpunkte (FAQ`s) zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen – .PDF, 166,838 KB
- Übergangsregelung 2020 für die Absolventen der Altenpfleger- und Krankenpflegerausbildung (Examen 2020)
- Übergangsregelung 2020 – .PDF, 863,95 KB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des vorläufigen Finanzierungsbedarfs* für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum 2021 gemäß §§ 26 Abs. 3, 32 Abs. 1 u. 2 und § 33 Abs. 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) i. V. m. § 9 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
- Veröffentlichung des vorläufigen Gesamtfinanzierungsbedarfs für 2021 – .PDF, 473,022 KB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Finanzierungsbedarfs für die berufliche Ausbildung in der Pflege für das Ausbildungsjahr 2020 gemäß §§ 26 Abs. 3, 32 Abs. 1 u. 2 und § 33 Abs. 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) i. V. m. § 9 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
- Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für das Ausbildungsjahr 2020 zum 30.10.2019 – .PDF, 213,449 KB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des vorläufigen Finanzierungsbedarfs für die berufliche Ausbildung in der Pflege für das Ausbildungsjahr 2020
- Veröffentlichung zur Höhe des vorläufigen Finanzierungsbedarfs Stand 13.09.2019 – .PDF, 97,414 KB
- Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2019 Nr. 7
- Thüringer Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (ThürSchiedsVO-PflBG) – .PDF, 126,957 KB
- Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Pflegeberufegesetz (Thüringer Pflegeberufezuständigkeitsverordnung - ThürPflBZustVO) – .PDF, 100,523 KB
- Thüringer Staatsanzeiger vom 24.06.2019 Nr. 25/2019
- Erlass zu den Mindestanforderungen an Einrichtungen zur praktischen Ausbildung – .PDF, 119,687 KB
- Präsentationen
- Gesamtpräsentation Regionale Infotage – .PDF, 3,234 MB
- Kurzberichte
- Kurzbericht Regionale Infotage – .PDF, 7,651 MB