

Bekanntmachung der Pauschalen 2024 und 2025
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.06.2023 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.
Pflegeschulen
2024 | 8.810 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
2025 | 9.220 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V gemäß § 14 PflBG:
Dieses Pauschalbudget für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen beträgt übergangs-weise für die Kalenderjahre
- 2023 2.787 € je Auszubildenden (Vollzeit)
- 2024 2.937 € je Auszubildenden (Vollzeit) und
- 2025 3.073 € je Auszubildenden (Vollzeit)
Träger der praktischen Ausbildung
2024 | 9.070 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
2025 | 9.485 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
*Mit Vereinbarung der Pauschalbudgets 2024 / 2025 sind alle Verhandlungstatbestände für die Jahre 2024 und 2025 abgegolten.
- Dem Pauschalbudget für die praktische Ausbildung liegt bei der Praxisanleitung der Mindestanspruch der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit des Auszubildenden gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 PflAPrV in der geltenden Fassung zugrunde.
- Sofern tarifrechtliche Änderungen im TVöD zur Vergütung der Praxisanleiter vereinbart werden, finden diese in den Vergütungspauschalen 2026 / 2027 Berücksichtigung. Bei der Bemessung der Vergütungspauschalen wurde für die Praxisanleiter die Entgelttabelle TVöD-P Entgeltgruppe 8 Stufe 4 zu Grunde gelegt.
Die formale Veröffentlichung erfolgt durch die zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).
Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgt zeitnah.
Bekanntmachung der Pauschalen 2022 und 2023
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.04.2021 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.
Folgende Pauschalen wurden vereinbart:
Pflegeschulen | |
2022 | 8.190 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
2023 | 8.360 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Träger der praktischen Ausbildung | |
2022 | 8.200 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
2023 | 8.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022 mindestens 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023 mindestens 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen | |
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT); Tarifgemeinschaft der DRK – Landesverband Thüringen; Arbeitgeberverband der AWO Thüringen e.V. – DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. | |
2022 | 7.650 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
2023 | 7.850 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022: 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023: 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“ |
- Pauschalen 2020 und 2021
- Pauschalen 2020 und 2021 – .PDF, 150,882 KB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2023 nach dem PflBG
- Veröffentlichung zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs für das Jahr 2023 am 28.10.2022 – .PDF, 143,251 KB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2022
- Veröffentlichung zur Höhe des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2022 am 28.10.2021 – .PDF, 482,458 KB
- Onlineworkshop 2021 „Das Pflegeberufegesetz – die neue Ausbildung gemeinsam begleiten!“
- Zusammenfassung Onlineworkshop 2021 – .PDF, 120,851 KB
- Workshop A – Finanzierung – .PDF, 912,15 KB
- Workshop B – Lernen und Lehren / Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen – .PDF, 1,621 MB
- Workshop C – Lernort, Kooperationsbeziehungen, Ausbildungsverbünde – .PDF, 326,743 KB
- Workshop D – Informationsmanagement und Nachwuchsgewinnung – .PDF, 2,189 MB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2021
- Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für das Finanzierungsjahr 2021 zum 18.09.2020 – .PDF, 456,938 KB
- Ergänzende Vereinbarung über Verfahrensregelungen bei der Finanzierung der Ausbildung nach dem PflBG in Thüringen
- Ergänzungvereinbarung PflBG Thüringen – .PDF, 6,601 MB
- Eckpunkte FAQ zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen 11/2020
- Eckpunkte FAQ 11/2020 - Informationen für die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung (Stand 16.11.2020) – .PDF, 1,901 MB
- Feststellung der geeigneten Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG
- Geeignete Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG – .PDF, 181,39 KB
- Erlass zu den Mindestanforderungen an Einrichtungen zur praktischen Ausbildung
- Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2019 – .PDF, 119,687 KB