

Bekanntmachung der Pauschalen 2022 und 2023
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.04.2021 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.
Folgende Pauschalen wurden vereinbart:
Pflegeschulen | |
2022 | 8.190 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
2023 | 8.360 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Träger der praktischen Ausbildung | |
2022 | 8.200 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
2023 | 8.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022 mindestens 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023 mindestens 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen | |
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT); Tarifgemeinschaft der DRK – Landesverband Thüringen; Arbeitgeberverband der AWO Thüringen e.V. – DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. | |
2022 | 7.650 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
2023 | 7.850 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022: 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023: 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“ |
Bekanntmachung der Pauschalen 2020 und 2021
Am 01.09.2020 startete in Thüringen die neue generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Neu ist, dass die Kosten für die Ausbildung durch einen Fonds auf Landesebene für die Träger der praktischen Ausbildung und für die Pflegeschulen refinanziert wird. Deshalb zahlen alle Leistungserbringer, Kostenträger und auch der Freistaat Thüringen in den Fonds ein.
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich auf entsprechende Pauschalen zur Finanzierung verständigt. Die Ausbildung ist somit in Thüringen finanziell gesichert.
Folgende Pauschalen wurden vereinbart und hier am 12.09.2019 veröffentlicht:
Pflegeschulen | |
2020 | 7.900 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
2021 | 8.000 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Träger der praktischen Ausbildung | |
2020 | 7.950 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
2021 | 8.050 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) mindestens 50.000,00 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen | |
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT) | |
2020 | 7.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
2021 | 7.500 € je Auszubildenden (Vollzeit)** |
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) 50.000,00 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“ |
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2023 nach dem PflBG
- Veröffentlichung zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs für das Jahr 2023 am 28.10.2022 – .PDF, 143,251 KB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2022
- Veröffentlichung zur Höhe des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2022 am 28.10.2021 – .PDF, 482,458 KB
- Onlineworkshop 2021 „Das Pflegeberufegesetz – die neue Ausbildung gemeinsam begleiten!“
- Zusammenfassung Onlineworkshop 2021 – .PDF, 120,851 KB
- Workshop A – Finanzierung – .PDF, 912,15 KB
- Workshop B – Lernen und Lehren / Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen – .PDF, 1,621 MB
- Workshop C – Lernort, Kooperationsbeziehungen, Ausbildungsverbünde – .PDF, 326,743 KB
- Workshop D – Informationsmanagement und Nachwuchsgewinnung – .PDF, 2,189 MB
- Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2021
- Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für das Finanzierungsjahr 2021 zum 18.09.2020 – .PDF, 456,938 KB
- Ergänzende Vereinbarung über Verfahrensregelungen bei der Finanzierung der Ausbildung nach dem PflBG in Thüringen
- Ergänzungvereinbarung PflBG Thüringen – .PDF, 6,601 MB
- Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG
- Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG vom 08. Januar 2020 zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz – .PDF, 51,202 KB
- Erläuterung der zuständigen Stelle und des Referats 24 Pflegepolitik im TMASGFF über das Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG vom 08. Januar 2020 - Stand 30.01.2020 – .PDF, 153,197 KB
- Eckpunkte FAQ zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen 11/2020
- Eckpunkte FAQ 11/2020 - Informationen für die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung (Stand 16.11.2020) – .PDF, 1,901 MB
- Feststellung der geeigneten Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG
- Geeignete Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG – .PDF, 181,39 KB
- Eckpunktepapier zu umsetzungsrelevanten allgemeinen Themengebiete zum Pflegeberufegesetz
- Eckpunkte (FAQ`s) zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen – .PDF, 166,838 KB
- Erlass zu den Mindestanforderungen an Einrichtungen zur praktischen Ausbildung
- Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2019 – .PDF, 119,687 KB