Veröffentlichung der zuständigen Stelle Thüringen zur Höhe des Gesamtfinanzierungsbedarfs 2026 nach dem PflBG
Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Stelle im Sinne des § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gibt für den Freistaat Thüringen für das Finanzierungsjahr 2026 auf Basis der gesetzlichen Vorgaben den Finanzierungsbedarf gemäß Pflegeberufegesetz für die generalistische Ausbildung bekannt.
Bekanntmachung der Pauschalen 2026 und 2027
Pflegeschulen
| 2026 | 9.622,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
| 2027 | 9.980,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Vereinbarung nach § 30 Absatz 1 Satz 2 PflBG über die Pauschalbudgets für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen in den Jahren 2026 und 2027 im Freistaat Thüringen
Träger der praktischen Ausbildung
| 2026 | 9.875,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
| 2027 | 10.207,00 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Vereinbarung über das Pauschalbudget der praktischen Ausbildung nach § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG und des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung nach § 39a Abs. 3 PflBG in den Jahren 2026 und 2027 im Freistaat Thüringen für 2026 / 2027
Bekanntmachung der Pauschalen 2024 und 2025
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.06.2023 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.
Pflegeschulen
| 2024 | 8.810 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
| 2025 | 9.220 € je Auszubildenden (Vollzeit) |
Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V gemäß § 14 PflBG:
Dieses Pauschalbudget für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen beträgt übergangsweise für die Kalenderjahre
- 2023 2.787 € je Auszubildenden (Vollzeit)
- 2024 2.937 € je Auszubildenden (Vollzeit) und
- 2025 3.073 € je Auszubildenden (Vollzeit)
Träger der praktischen Ausbildung
| 2024 | 9.070 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
| 2025 | 9.485 € je Auszubildenden (Vollzeit)* |
*Mit Vereinbarung der Pauschalbudgets 2024 / 2025 sind alle Verhandlungstatbestände für die Jahre 2024 und 2025 abgegolten.
- Dem Pauschalbudget für die praktische Ausbildung liegt bei der Praxisanleitung der Mindestanspruch der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit des Auszubildenden gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 PflAPrV in der geltenden Fassung zugrunde.
- Sofern tarifrechtliche Änderungen im TVöD zur Vergütung der Praxisanleiter vereinbart werden, finden diese in den Vergütungspauschalen 2026 / 2027 Berücksichtigung. Bei der Bemessung der Vergütungspauschalen wurde für die Praxisanleiter die Entgelttabelle TVöD-P Entgeltgruppe 8 Stufe 4 zu Grunde gelegt.
Die formale Veröffentlichung erfolgt durch die zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).
Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist erfolgt.
Übersicht Pauschalen
Weiterführende Dokumente
- Ergänzende Vereinbarung über Verfahrensregelungen bei der Finanzierung der Ausbildung nach dem PflBG in Thüringen
- Informationsschreiben des BMFSFJ und des BMG
- Eckpunkte FAQ zur Implementierung der Pflegeausbildung nach PflBG in Thüringen 11/2020
- Feststellung der geeigneten Lernorte nach § 7 Abs. 2 PflBG
- Erlass zu den Mindestanforderungen an Einrichtungen zur praktischen Ausbildung