Foto zwei Paar Hände Besprechung Hände des Arztes halten ein Tablet und zeigen etwas

Veröffentlichungen

Übersicht Gesamtfinanzierungsbedarfe

Bekanntmachung der Pauschalen 2026 und 2027


Pflegeschulen

2026 9.622,00 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2027 9.980,00 € je Auszubildenden (Vollzeit)

Vereinbarung nach § 30 Absatz 1 Satz 2 PflBG über die Pauschalbudgets für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen in den Jahren 2026 und 2027 im Freistaat Thüringen

Träger der praktischen Ausbildung

2026 9.875,00 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2027 10.207,00 € je Auszubildenden (Vollzeit)

Vereinbarung über das Pauschalbudget der praktischen Ausbildung nach § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG und des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung nach § 39a Abs. 3 PflBG in den Jahren 2026 und 2027 im Freistaat Thüringen für 2026 / 2027

Bekanntmachung der Pauschalen 2024 und 2025

Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.06.2023 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.

Pflegeschulen

2024 8.810 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2025 9.220 € je Auszubildenden (Vollzeit)

Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V gemäß § 14 PflBG:

Dieses Pauschalbudget für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen beträgt übergangsweise für die Kalenderjahre

  • 2023 2.787 € je Auszubildenden (Vollzeit)
  • 2024 2.937 € je Auszubildenden (Vollzeit) und
  • 2025 3.073 € je Auszubildenden (Vollzeit)

Träger der praktischen Ausbildung

2024 9.070 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
2025 9.485 € je Auszubildenden (Vollzeit)*

*Mit Vereinbarung der Pauschalbudgets 2024 / 2025 sind alle Verhandlungstatbestände für die Jahre 2024 und 2025 abgegolten.

  • Dem Pauschalbudget für die praktische Ausbildung liegt bei der Praxisanleitung der Mindestanspruch der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit des Auszubildenden gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 PflAPrV in der geltenden Fassung zugrunde.
  • Sofern tarifrechtliche Änderungen im TVöD zur Vergütung der Praxisanleiter vereinbart werden, finden diese in den Vergütungspauschalen 2026 / 2027 Berücksichtigung. Bei der Bemessung der Vergütungspauschalen wurde für die Praxisanleiter die Entgelttabelle TVöD-P Entgeltgruppe 8 Stufe 4 zu Grunde gelegt.

Die formale Veröffentlichung erfolgt durch die zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger ist erfolgt.