Foto zwei Paar Hände Besprechung Hände des Arztes halten ein Tablet und zeigen etwas

Veröffentlichungen

Bekanntmachung der Pauschalen 2024 und 2025

Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.06.2023 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.

Pflegeschulen

2024 8.810 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2025 9.220 € je Auszubildenden (Vollzeit)

Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 64d SGB V gemäß § 14 PflBG:

Dieses Pauschalbudget für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen beträgt übergangs-weise für die Kalenderjahre

  • 2023 2.787 € je Auszubildenden (Vollzeit)
  • 2024 2.937 € je Auszubildenden (Vollzeit) und
  • 2025 3.073 € je Auszubildenden (Vollzeit)

Träger der praktischen Ausbildung

2024 9.070 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
2025 9.485 € je Auszubildenden (Vollzeit)*

*Mit Vereinbarung der Pauschalbudgets 2024 / 2025 sind alle Verhandlungstatbestände für die Jahre 2024 und 2025 abgegolten.

  • Dem Pauschalbudget für die praktische Ausbildung liegt bei der Praxisanleitung der Mindestanspruch der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit des Auszubildenden gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 PflAPrV in der geltenden Fassung zugrunde.
  • Sofern tarifrechtliche Änderungen im TVöD zur Vergütung der Praxisanleiter vereinbart werden, finden diese in den Vergütungspauschalen 2026 / 2027 Berücksichtigung. Bei der Bemessung der Vergütungspauschalen wurde für die Praxisanleiter die Entgelttabelle TVöD-P Entgeltgruppe 8 Stufe 4 zu Grunde gelegt.

Die formale Veröffentlichung erfolgt durch die zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgt zeitnah.

Bekanntmachung der Pauschalen 2022 und 2023

Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.04.2021 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.

Folgende Pauschalen wurden vereinbart:

Pflegeschulen
2022 8.190 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2023 8.360 € je Auszubildenden (Vollzeit)
Träger der praktischen Ausbildung
2022 8.200 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
2023 8.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022 mindestens 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023 mindestens 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT); Tarifgemeinschaft der DRK – Landesverband Thüringen; Arbeitgeberverband der AWO Thüringen e.V. – DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V.
2022 7.650 € je Auszubildenden (Vollzeit)**
2023 7.850 € je Auszubildenden (Vollzeit)**
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022: 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023: 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“