Foto zwei Paar Hände Besprechung Hände des Arztes halten ein Tablet und zeigen etwas

Veröffentlichungen

Bekanntmachung der Pauschalen 2022 und 2023

Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.04.2021 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt.

Folgende Pauschalen wurden vereinbart:

Pflegeschulen
2022 8.190 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2023 8.360 € je Auszubildenden (Vollzeit)
Träger der praktischen Ausbildung
2022 8.200 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
2023 8.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022 mindestens 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023 mindestens 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT); Tarifgemeinschaft der DRK – Landesverband Thüringen; Arbeitgeberverband der AWO Thüringen e.V. – DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V.
2022 7.650 € je Auszubildenden (Vollzeit)**
2023 7.850 € je Auszubildenden (Vollzeit)**
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) für das Jahr 2022: 50.750,00 EUR und für das Jahr 2023: 51.500 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“

Bekanntmachung der Pauschalen 2020 und 2021

Am 01.09.2020 startete in Thüringen die neue generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Neu ist, dass die Kosten für die Ausbildung durch einen Fonds auf Landesebene für die Träger der praktischen Ausbildung und für die Pflegeschulen refinanziert wird. Deshalb zahlen alle Leistungserbringer, Kostenträger und auch der Freistaat Thüringen in den Fonds ein.

Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich auf entsprechende Pauschalen zur Finanzierung verständigt. Die Ausbildung ist somit in Thüringen finanziell gesichert.

Folgende Pauschalen wurden vereinbart und hier am 12.09.2019 veröffentlicht:

Pflegeschulen
2020 7.900 € je Auszubildenden (Vollzeit)
2021 8.000 € je Auszubildenden (Vollzeit)
Träger der praktischen Ausbildung
2020 7.950 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
2021 8.050 € je Auszubildenden (Vollzeit)*
* sofern der Träger der praktischen Ausbildung einen Tarifvertrag oder eine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) mindestens 50.000,00 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr erreichen
*** gem. Anlage 1: TVÖD; TdL/TV-L; AVR des Deutschen Caritasverbandes, Tarifgebiet Ost; AVR der Diakonie Deutschland, Fassung Diakonie Mitteldeutschland; Haustarifvertrag Asklepios Kliniken Stadtroda; Paritätische Tarifgemeinschaft Thüringen (PaTT)
2020 7.400 € je Auszubildenden (Vollzeit)**
2021 7.500 € je Auszubildenden (Vollzeit)**
** Sofern der Träger der praktischen Ausbildung keinen Tarifvertrag oder keine Arbeitsvertragsrichtlinie gemäß der Anlage 1 *** zur Vereinbarung nach § 30 Abs. 1 S. 1 PflBG anwendet oder die durchschnittlichen Arbeitgeberbruttopersonalkosten je Vollzeitkraft Praxisanleiter (Vollzeitkraft: übliche Vollzeit nach den arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Ausbildungsträgers) 50.000,00 EUR in der Einrichtung im Kalenderjahr unterschreiten“