Verwaltung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) hat zum 01.01.2023 die Rechtsnachfolge der zum 31.12.2022 aufgelösten GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH übernommen. Das TLVwA nimmt somit die Aufgaben der zuständigen Stelle nach § 26 Abs. 4 Satz 1 Pflegeberufegesetz wahr.
Thüringer Landesverwaltungsamt
- Fondsverwaltende zuständige Stelle
- Beantwortet Fragen zur Finanzierung des Fonds, zu Ein- und Auszahlungen, zu zukünftig erhaltende Bescheide und zu Fragen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgabe.
- Zuständige Behörde gemäß § 49 PflBG
- Erteilung der Genehmigung für die Geeignetheit der Träger der praktischen Ausbildung
- Antrag auf Geeignetheit: https://polizei.thueringen.de/fileadmin/TLVwA/Wirtschaft_und_Gesundheit/Gesundheitswesen/Antrag_und_Erhebungsbogen_fuer_Praxisbetriebe.pdf
- Schiedsstelle