Beteiligte Institutionen

Verwaltung

Thüringer Landesverwaltungsamt

  • Fondsverwaltende zuständige Stelle nach § 26 Abs. 4 Satz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
  • Beantwortet Fragen zur Finanzierung des Fonds, zu Ein- und Auszahlungen, zu zukünftig erhaltende Bescheide und zu Fragen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgabe.
  • Zuständige Behörde gemäß § 49 PflBG
  • Erteilung der Genehmigung für die Geeignetheit der Träger der praktischen Ausbildung - hier finden Sie den Antrag auf Geeignetheit
  • Schiedsstelle

Ministerien

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

  • Koordinierende Gesamtverantwortung für die Umsetzung im Freistaat Thüringen
  • Fachaufsicht über die zuständige Behörde (TLVwA)
  • Fach- und Rechtsaufsicht über die zuständige Stelle (TLVwA)

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

  • Fach- und Rechtsaufsicht der Berufsschulen, die den Ausbildungsberuf "Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ in Thüringen anbieten
  • Fach- und Rechtsaufsicht der Hochschulen

Gesundheitssektor

Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V.

  • Ansprechpartner für alle in Thüringen ansässigen Krankenhäuser

Landesverband der gesetzlichen Pflegekassen vertreten durch AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

  • Ansprechpartner für alle in Thüringen ansässigen ambulanten und stationären Pflegeinrichtungen

Sonstige Institutionen

Thüringer Institut für Lehrfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)

  • Bildung der Lehrplankommision
  • Erstellung eines eigenen Lehrplans unter Berücksichtigung des §6 Abs. 2 PflBG

Bundesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik