Verwaltung
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
- Fondsverwaltende zuständige Stelle
- Beantwortet Fragen zur Finanzierung des Fonds, zu Ein- und Auszahlungen, zu zukünftig erhaltende Bescheide und zu Fragen der gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgabe.
Thüringer Landesverwaltungsamt
- Zuständige Behörde gemäß § 49 PflBG
- Erteilung der Genehmigung für die Geeignetheit der Träger der praktischen Ausbildung
- Antrag auf Geeignetheit: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/gesundheit/berufe/aktuell/
- Schiedsstelle