Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.pflegeausbildung-in-thueringen.de veröffentlichte Website des TLVwAa im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Rechtsgrundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommen Selbstbewertung in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.pflegeausbildung-in-thueringen.de und deren Funktionalität sowie Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.pflegeausbildung-in-thueringen.de wird das Content Management System Craft genutzt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Vereinzelte Inhalte sind bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft folgende Bereiche und Anwendungen:
- Bei bereits bestehenden Dokumenten kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.
- Dokumente, die künftig neu veröffentlicht werden und bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand realisierbar wäre.
- Das Angebot www.pflegeausbildung-in-thueringen.de enthält bislang noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.03.2022 erstellt und überprüft.