Bekanntmachung der Pauschalen 2024 und 2025
Die Vertragsparteien nach § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 PflBG haben sich zum 30.06.2023 durch gemeinsame Vereinbarungen auf Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen geeinigt. Die formale Veröffentlichung erfolgt durch die zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Ausführliche Informationen finden Sie im Bereich Veröffentlichungen.