

Next steps
Bitte beachten Sie unsere nächsten Termine.
15.06.2022: Meldung zur Ermittlung der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge 2023
Ab April 2022 werden alle Pflegeeinrichtungen, Pflegeschulen und Krankenhäuser kontaktiert verbunden mit der Bitte, die Ausbildungsplanung für das Finanzierungsjahr 2023 im Meldeportal vorzunehmen. Die Mitwirkung ist erforderlich, um die Ausbildungsbudgets für alle ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen festzusetzen und den Gesamtfinanzierungsbedarf für das Finanzierungsjahr 2023 berechnen zu können.
Im Rahmen der Umlagemeldung ist zu beachten, dass zur Ermittlung der individuellen Umlagebeträge für das Finanzierungsjahr 2023 die betrieblichen Leistungsangaben aus den Jahren 2021/2022 erheblich sind. Die Mitteilungsverpflichtung bezieht sich auf alle ambulanten und stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen in Thüringen, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht.
30.06.2022: Abrechnung der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge 2021
Ab dem 16.05.2022 steht Ihnen das Meldeportal zur Abrechnung der Umlagebeträge des abgelaufenen Fondsjahres 2021 zur Verfügung. Über die Meldung zur Abrechnung Ausgleichszuweisungen 2021 werden wir gesondert informieren.
Bis spätestens zum 30.06.2022 sind die erforderlichen Angaben auf Basis einer verpflichtenden Datenmeldung im Webportal an die fondsverwaltende Stelle zu übermitteln. Die Angaben sind von der Geschäftsführung/Schulleitung zu bestätigen.
Allgemeine Jahresübersicht:

Termine 2022
Termin | Information |
---|---|
Ab 31.01.2022 | Aktualisierungsmeldung für Ausbildungsbeginn 01.03.2022: TpA* und Pflegeschulen melden im Webportal tatsächliche Auszubildende und Schüler für den Ausbildungsbeginn 01.03.2022) |
15.02.2022 | Statistische Meldung zur Pflegeberufe-Ausbildungsstatistik für das Finanzierungsjahr 2021 zur Bundesstatistik (§ 55 PflBG i.V.m. §§ 21 ff. PflAFinV) |
01.03.2022 | Ausbildungsbeginn |
15.06.2022 | Meldung zur Ermittlung der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge 2023: TpA* und Pflegeschulen melden die voraussichtlich geplanten Auszubildenden und Schüler für 2023; alle Pflegeeinrichtungen melden betriebliche Leistungsdaten zur Ermittlung der Umlage 2023 |
30.06.2022 | Abrechnung der Ausgleichszuweisungen und Umlagebeträge 2021: TpA* und Pflegeschulen reichen ihre Abrechnungsmeldung zur Ausgleichszuweisung für das Finanzierungsjahr 2021 ein (§ 34 Abs. 5 und 6 PflBG i.V.m. § 16 PflAFinV); alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser reichen ihre Abrechnungsmeldung zur Umlage für das Finanzierungsjahr 2021 ein (§ 17 PflAFinV) |
31.07.2022 | Aktualisierungsmeldung für Ausbildungsbeginn 01.09.2022: TpA* und Pflegeschulen melden im Webportal tatsächliche Auszubildende und Schüler für den Ausbildungsbeginn 01.09.2022 |
01.09.2022 | Ausbildungsbeginn |
15.09.2022 | Festsetzung und Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für 2023 |
31.10.2022 | Festsetzung der monatlichen Umlagebeträge für die einzelnen Pflegeeinrichtungen für das Finanzierungsjahr 2023 |
31.11.2022 | Entgegennahme der Mitteilung der Vertragspartner nach § 18 Abs. 1 S. 2 KHG über den vereinbarten Zuschlag/Teilbetrag und die voraussichtliche Anzahl der voll- und teilstationären Fälle je Krankenhaus |
15.12.2022 | Festsetzung der monatlichen Umlagebeträge gegenüber den Krankenhäusern für das Finanzierungsjahr 2023 |
TpA*: Träger der praktischen Ausbildung (Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) |