Das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) - Umstrukturierung der Pflegeausbildung
Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) der generalistischen Pflegeausbildung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die bisher getrennt gehaltenen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Diese Umstrukturierung stellt Sie als Akteure in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeschulen, Einrichtungen der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung sowie der Pflegeberatung, Rehabilitation und Palliation vor große Herausforderungen.
Die Umsetzung der Ausbildung fordert von den Akteuren Flexibilität, Dynamik und Entschlossenheit, sich den Herausforderungen zu stellen, um z.B. neue Kooperationen einzugehen, eine Kommunikation untereinander aufzubauen, die betriebliche Finanzierung zu kalkulieren und Ausbildungscurricula auf Grundlage des neuen Landesrahmenlehrplans zu entwickeln und miteinander abzustimmen.
Wer kann Kooperationspartner sein?
Kooperationspartner kann ein Träger der praktischen Ausbildung, eine Pflegeschule sowie ein geeigneter Lernort sein.
Welche geeigneten Lernorte gibt es?
Eine Übersicht der geeigneten Lernorte nach § 7 Abs. 2 Pflegeberufegesetz stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ausbildungsgrundlagen
Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der praktischen Ausbildung einschließlich der Koordination mit den anderen an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen tragen die Träger der praktischen Ausbildung. Mit der Veröffentlichung der Rahmenpläne der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz stehen erstmals bundeseinheitliche Rahmenpläne für die beruflichen Pflegeausbildungen zur Verfügung. Sie haben lediglich empfehlende Wirkung. Der thüringische Rahmenlehrplan wird aktuell erarbeitet.
Downloads:
Informationen des Thüringer Landesverwaltungsamts zu Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten
- Informationen für Ausbildungsstätten für Pflegeberufe
- Übersicht: Informationen zu Ausbildungs- und Weiterbildungsstätten
Ausbildungsverbünde und Kooperationen
- Ausbildungsverbund Pflege für Gotha und Region
- Ausbildungsverbund Pflege Coburg
- Pflegeausbildungsverbund Eichsfeld
- Ausbildungsverbund Pflegefachfrau/Pflegefachmann der Region Nordthüringen
- Kooperationsverbund Südharz um das SBZ Nordhausen
- Westthüringer Pflegeverbund
- Bildungswerk Gera Kaimberg
- Euro Akademie Pößneck
- Ludwig Fresenius Schulen Erfurt
- Ludwig Fresenius Schulen Mühlhausen
- Pflegeberufe Schule der Diakonie am Kreiskrankenhaus Rotenburg
- SBBZ „Ernst Arnold“ Greiz-Zeulenroda
- Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" GmbH
Rechtsgrundlagen
Bund:
- Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Pflegeberufeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
- Pflegeberufe - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und Hinweis zur Gesetzesänderung (PflAPrV)
Land:
- Thüringer Schulrecht (Rechtsgrundlagen, Empfehlungen und Handreichungen)
- Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge (ThürSOHBFS 3)
- Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres (VVOrg)
Zusätzliche Informationen
- Pflegenetzwerk Deutschland (Bundesministerium für Gesundheit)
- www.pflegeausbildung.net (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Broschüre „Pflegeausbildung aktuell“ (Bundesinstitut für Berufsausbildung)
Angebote der Bundesagentur für Arbeit:
- Begleitende Hilfen – Angebote von Bildungsstätten
- Assistierte Ausbildung - Unterstützung für Ausbildungsstätten, Flyer AsA
- Assistierte Ausbildung - Unterstützung für Auszubildende, Flyer AsA für Azubis
- Tutorial zur Assistierten Ausbildung auf www.arbeitsagentur.de